Nutzungsbedingungen
für die VisionHub-Plattform der Gecko Two GmbH
B2C und B2B
1. Geltungsbereich
1.1 Anbieter
Anbieter der Plattform VisionHub ist:
Gecko Two GmbH
Ritterstraße 42
04109 Leipzig
Deutschland
Telefon: 0341-24834182
Telefax: 0341-21204804
E-Mail: hello@gecko-two.de
– nachfolgend „Gecko Two“ oder „wir“.
1.2 Gegenstand dieser Bedingungen
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten Plattform VisionHub einschließlich der dort bereitgestellten KI-gestützten Assistenzfunktionen, Chatbots, Inhalte, Schnittstellen und Nutzerkonten.
Die Plattform kann unter anderem KI-gestützte Funktionen zur Unterstützung bei der Vorbereitung, Strukturierung, Formulierung und Überarbeitung von Pitches, Förderanträgen, Unternehmensunterlagen und sonstigen Inhalten für Gründer und Unternehmen bereitstellen.
Unentgeltlichkeit. Gecko Two stellt die Plattform unentgeltlich bereit. Für die Nutzung der Plattform und für die zugeteilten Tokenkontingente wird kein Entgelt erhoben. Diese Nutzungsbedingungen begründen keinen Zahlungsanspruch von Gecko Two gegen die Nutzer und regeln keine entgeltliche Leistung.
Ein Anspruch auf die dauerhafte unentgeltliche Bereitstellung der Plattform besteht nicht. Sollte Gecko Two künftig entgeltliche Leistungen anbieten, gelten hierfür gesonderte Bedingungen, die vor deren Inanspruchnahme gesondert vereinbart werden.
1.3 B2C und B2B
Diese Nutzungsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die die Plattform zu Zwecken nutzt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Soweit einzelne Regelungen ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies entsprechend gekennzeichnet.
1.4 Abweichende Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmern werden nur Vertragsbestandteil, wenn Gecko Two ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Plattformzugang
Gecko Two stellt Nutzern über VisionHub einen Zugang zu KI-gestützten Assistenzfunktionen bereit.
Umfang, Funktionen, verfügbare Modelle, Tokenkontingente und Nutzungsdauer ergeben sich aus der Plattform in ihrer jeweils bereitgestellten Fassung, aus der jeweiligen Freischaltung durch Gecko Two oder aus einer gesonderten Vereinbarung mit einer Partnerorganisation.
2.2 KI-gestützte Funktionen
Die Plattform verarbeitet Nutzereingaben und erzeugt auf dieser Grundlage KI-generierte Ausgaben. Die Funktionen dienen ausschließlich der Unterstützung bei der Erstellung, Strukturierung, Überarbeitung oder Vorbereitung von Inhalten.
Die Plattform erbringt keine verbindliche Rechtsberatung, Steuerberatung, Anlageberatung, Finanzierungsberatung, Fördermittelberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung, sofern nicht ausdrücklich und gesondert schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Kein bestimmter Erfolg
Gecko Two schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen, finanziellen oder sonstigen Erfolg. Insbesondere übernimmt Gecko Two keine Gewähr dafür, dass:
- ein Förderantrag förderfähig ist oder bewilligt wird;
- ein Pitch zu einer Finanzierung, Investition oder sonstigen Geschäftsbeziehung führt;
- durch die Nutzung der Plattform bestimmte Umsätze, Förderungen, Investitionen, Vertragsabschlüsse oder sonstige Ergebnisse erzielt werden;
- KI-Ausgaben vollständig, fehlerfrei, aktuell, rechtlich zutreffend oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.
2.4 Änderungen und Einstellung der Plattform
Gecko Two kann die Plattform weiterentwickeln, Funktionen anpassen, ergänzen, ersetzen, einschränken oder einstellen.
Da die Plattform unentgeltlich bereitgestellt wird, besteht kein Anspruch auf den Fortbestand eines bestimmten Funktionsumfangs, einer bestimmten Funktion, eines bestimmten Tokenkontingents oder der Plattform insgesamt.
Anlass für solche Änderungen können insbesondere sein:
- technische Weiterentwicklungen;
- Sicherheitsanforderungen;
- Änderungen von gesetzlichen Anforderungen;
- Änderungen der Verfügbarkeit oder Bedingungen eingesetzter KI-Modelle und sonstiger Drittleistungen;
- Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung;
- Fehlerbehebungen oder Verbesserungen der Plattform;
- wirtschaftliche oder betriebliche Entscheidungen von Gecko Two.
Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere die Vorschriften über digitale Produkte, unberührt.
3. Registrierung und Nutzerkonto
3.1 Registrierung
Die Nutzung bestimmter Funktionen setzt die Registrierung eines Nutzerkontos voraus. Nutzer müssen bei der Registrierung vollständige, richtige und aktuelle Angaben machen und diese bei Änderungen unverzüglich aktualisieren.
Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung eines Nutzerkontos besteht nicht.
3.2 Zugangsdaten
Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben, gemeinsam verwendet oder für mehrere Personen genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich ein Mehrnutzer- oder Organisationskonto vereinbart wurde.
Nutzer haben Gecko Two unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung ihres Kontos bestehen.
3.3 Verantwortlichkeit für das Konto
Alle Handlungen, die über ein Nutzerkonto vorgenommen werden, werden dem jeweiligen Nutzer zugerechnet, soweit dieser die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.
3.4 Sperrung und Löschung
Gecko Two kann Nutzerkonten vorübergehend sperren oder dauerhaft schließen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen oder die Sicherheit beziehungsweise Funktionsfähigkeit der Plattform gefährden.
Vor einer dauerhaften Sperrung wird Gecko Two den Nutzer, soweit zumutbar und rechtlich zulässig, über den maßgeblichen Grund informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
4. Tokenkontingente und Nutzungsumfang
4.1 Tokenkontingent
Gecko Two stellt Nutzern ein Tokenkontingent unentgeltlich zur Verfügung. Umfang und Zuteilung des Kontingents ergeben sich aus der Freischaltung durch Gecko Two oder aus der Zuweisung durch eine Partnerorganisation. Das Tokenkontingent begrenzt den Umfang der verfügbaren KI-Nutzung.
Die konkrete Berechnung des Tokenverbrauchs kann von der Länge und Komplexität der Eingabe, der Länge der erzeugten Ausgabe, dem verwendeten KI-Modell und weiteren technisch erforderlichen Parametern abhängen.
4.2 Anzeige und Verbrauch
Gecko Two stellt dem Nutzer im Nutzerkonto eine Übersicht über das verfügbare und verbrauchte Tokenkontingent bereit, soweit dies technisch vorgesehen ist.
Der angezeigte Tokenverbrauch ist maßgeblich, soweit nicht ein offensichtlicher technischer Fehler vorliegt.
4.3 Kontingenterschöpfung
Nach vollständigem Verbrauch des Tokenkontingents stehen KI-Funktionen bis zur Bereitstellung eines neuen Kontingents nicht mehr zur Verfügung.
Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines neuen oder zusätzlichen Kontingents besteht nicht.
5. Pflichten der Nutzer
5.1 Zulässige Nutzung
Die Plattform darf ausschließlich im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen und der geltenden Gesetze genutzt werden.
Nutzer sind insbesondere verpflichtet:
- KI-Ausgaben vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen;
- bei rechtlichen, steuerlichen, finanziellen oder sonstigen fachlich bedeutsamen Fragen qualifizierte menschliche Beratung einzuholen, soweit dies erforderlich ist;
- nur Inhalte einzugeben oder hochzuladen, zu deren Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe sie berechtigt sind;
- die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und Geschäftsgeheimnisrechte, zu beachten;
- Zugangsdaten und API-Schlüssel gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
5.2 Unzulässige Nutzung
Es ist untersagt, die Plattform zu verwenden, um:
- rechtswidrige, diskriminierende, beleidigende, bedrohliche oder sonstige unzulässige Inhalte zu erstellen, zu verbreiten oder zu fördern;
- personenbezogene Daten Dritter ohne ausreichende Berechtigung einzugeben oder zu verarbeiten;
- besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO einzugeben, sofern dies nicht rechtmäßig, erforderlich und ausdrücklich von Gecko Two für den konkreten Anwendungsfall zugelassen ist;
- Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Daten oder sonstige schutzbedürftige Informationen Dritter ohne Berechtigung zu übermitteln;
- Schadsoftware, schädlichen Code oder Angriffe auf IT-Systeme zu erstellen, zu verbreiten oder zu erleichtern;
- Sicherheitsmaßnahmen, Nutzungsbeschränkungen, Tokenlimits oder technische Schutzmechanismen zu umgehen;
- automatisierte Zugriffe, Scraping, Reverse Engineering oder Belastungsangriffe vorzunehmen, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich gestattet wurden;
- die Plattform zur Erstellung verbindlicher Entscheidungen über Personen einzusetzen, insbesondere in Bezug auf Beschäftigung, Kreditwürdigkeit, Zugang zu Finanzierung, Bildung, Versicherungen, wesentliche private oder öffentliche Leistungen oder vergleichbare Bereiche;
- die Plattform für rechtswidrige oder erlaubnispflichtige Beratungsleistungen zu verwenden, soweit hierfür keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
5.3 Keine Eingabe unberechtigter Daten
Nutzer dürfen personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen oder geschäftliche Unterlagen Dritter nur eingeben, wenn sie hierzu berechtigt sind und die Verarbeitung über die Plattform datenschutzrechtlich sowie vertraglich zulässig ist.
Nutzer sind insbesondere dafür verantwortlich, vor der Eingabe von Kunden-, Beschäftigten-, Bewerber-, Lieferanten- oder sonstigen Drittdaten die erforderlichen datenschutzrechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen zu prüfen.
5.4 Maßnahmen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen kann Gecko Two, abhängig von Schwere und Wiederholungsgefahr, Nutzer verwarnen, Inhalte oder Funktionen einschränken, Tokenkontingente sperren, Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft sperren oder das Nutzungsverhältnis außerordentlich beenden.
Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Rechte an Nutzereingaben und KI-Ausgaben
6.1 Rechte an Eingaben
Nutzer behalten grundsätzlich ihre Rechte an den von ihnen eingegebenen oder hochgeladenen Inhalten („Inputs“).
Nutzer räumen Gecko Two jedoch für die Dauer des Nutzungsverhältnisses das nicht ausschließliche, räumlich auf die technische Leistungserbringung beschränkte Recht ein, Inputs zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten und an eingesetzte Dienstleister zu übermitteln, soweit dies erforderlich ist, um die Plattform und die KI-Funktionen bereitzustellen, die Sicherheit zu gewährleisten und vertragliche Pflichten zu erfüllen.
6.2 Rechte an Ausgaben
Soweit an den durch die Plattform generierten Ausgaben („Outputs“) überhaupt Rechte entstehen und diese rechtlich übertragbar oder einräumbar sind, darf der Nutzer die Outputs für eigene Zwecke nutzen.
Gecko Two gewährleistet nicht, dass Outputs urheberrechtlich geschützt, frei von Rechten Dritter, einzigartig, exklusiv oder für den vom Nutzer beabsichtigten Zweck geeignet sind.
6.3 Eigenverantwortliche Nutzung
Der Nutzer ist für die Prüfung und Nutzung von Inputs und Outputs selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Prüfung auf:
- sachliche Richtigkeit;
- Vollständigkeit;
- Aktualität;
- rechtliche Zulässigkeit;
- Rechte Dritter;
- Vertraulichkeit;
- Eignung für den konkreten Verwendungszweck.
6.4 Keine Exklusivität
KI-generierte Outputs können in ähnlicher oder gleicher Form auch für andere Nutzer erzeugt werden. Gecko Two schuldet keine Exklusivität von Outputs.
7. Custom Actions und externe Schnittstellen
7.1 Allgemeines
Soweit die Plattform die Anbindung externer Dienste über sogenannte „Custom Actions“ ermöglicht, können KI-Assistenten Daten an externe APIs oder Dienste übermitteln oder von diesen Daten abrufen.
Custom Actions werden ausschließlich durch Gecko Two eingerichtet, konfiguriert und aktiviert. Unternehmerische Kunden, Partnerorganisationen und deren Administratoren können Custom Actions nicht selbst einrichten oder konfigurieren.
Derzeit ist keine Custom Action mit einer aktiven externen Schnittstelle eingerichtet.
7.2 Zulässigkeit und Transparenz
Aktiviert Gecko Two eine Custom Action, so erfolgt die damit verbundene Datenübermittlung als eigene Verarbeitung von Gecko Two. Gecko Two benennt den betreffenden externen Dienst und die übermittelten Datenarten in der Datenschutzerklärung und macht im Nutzungskontext erkennbar, dass Daten an einen externen Dienst übermittelt werden und welcher Dienst betroffen ist.
Gecko Two kann Custom Actions jederzeit deaktivieren, beschränken oder technisch sperren, wenn Anhaltspunkte für Sicherheits-, Datenschutz-, Rechts- oder Missbrauchsrisiken bestehen.
7.3 Pflichten der Nutzer
Nutzer dürfen über eine Custom Action nur Daten übermitteln, zu deren Übermittlung sie berechtigt sind. Ziffer 5.3 gilt entsprechend.
8. Besondere Bestimmungen für durch Dritte bereitgestellte Zugänge
8.1 Gesponserte Zugänge
Ein Nutzerzugang kann durch eine Partnerorganisation, etwa ein Beratungsunternehmen, einen Förderträger oder einen sonstigen Dritten, bereitgestellt oder vermittelt werden.
Der Umfang des Zugangs richtet sich nach der Vereinbarung zwischen Gecko Two und der jeweiligen Partnerorganisation.
8.2 Sichtbarkeit administrativer Daten
Die Partnerorganisation kann im Rahmen ihrer Administrationsrechte ausschließlich Daten der ihr zugeordneten Nutzer einsehen. Hierzu können insbesondere gehören:
- Name oder E-Mail-Adresse;
- Aktivierungs- und Zugangsstatus;
- zugewiesenes und verbrauchtes Tokenkontingent;
- Status der Kontingentzuweisung.
Chatinhalte, Prompts, KI-Ausgaben und Supportkommunikation sind für Partnerorganisationen grundsätzlich nicht einsehbar, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Funktion vereinbart, transparent gemacht und rechtlich zulässig umgesetzt wurde.
Teil A: Zusätzliche Bestimmungen für Verbraucher
9. Aktualisierungen digitaler Leistungen
Gecko Two stellt Aktualisierungen bereit, soweit dies für die Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit der digitalen Leistung erforderlich ist.
Hierzu können insbesondere Sicherheitsupdates, Fehlerbehebungen, Anpassungen an technische Änderungen sowie notwendige Änderungen aufgrund von Änderungen bei eingesetzten KI-Modellen oder externen Dienstleistern gehören.
Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei mangelhaften digitalen Produkten bleiben unberührt.
10. Haftung gegenüber Verbrauchern
10.1 Unbeschränkte Haftung
Gecko Two haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
- in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
10.2 Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Gecko Two der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verbraucher regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen
Im Übrigen ist die Haftung von Gecko Two wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Gecko Two.
Teil B: Zusätzliche Bestimmungen für Unternehmer und Partnerorganisationen
11. Zustandekommen und Leistungsumfang im B2B-Verhältnis
11.1 Zustandekommen des Nutzungsverhältnisses
Ein Nutzungsverhältnis mit einem Unternehmer kommt durch individuelle Vereinbarung, Annahme eines Angebots, Freischaltung der vereinbarten Zugänge oder Leistungserbringung durch Gecko Two zustande.
11.2 Organisations- und Mehrnutzerzugänge
Soweit für einen Unternehmer Zugänge für Mitarbeiter, Kunden, Gründer, Berater oder sonstige Endnutzer bereitgestellt werden, ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass diese Personen diese Nutzungsbedingungen einhalten.
Der Unternehmer benennt Administratoren, deren Handlungen und Erklärungen ihm zugerechnet werden.
11.3 Kein Anspruch auf bestimmte Drittmodelle
Soweit die Plattform KI-Modelle oder sonstige Dienste Dritter einbindet, besteht kein Anspruch auf die dauerhafte Nutzung eines bestimmten Modells, Modellstands, Anbieters oder einer bestimmten Funktion, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Gecko Two kann technisch gleichwertige oder verbesserte Alternativen einsetzen, soweit dies für den Unternehmer zumutbar ist.
12. Datenschutz im B2B-Verhältnis
12.1 Rollen der Parteien
Die Parteien legen ihre datenschutzrechtlichen Rollen anhand der konkreten Verarbeitung fest.
Soweit Gecko Two personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisungen des Unternehmers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Soweit beide Parteien personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeiten, ist jede Partei selbständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO wird nur geschlossen, wenn die Parteien die Zwecke und wesentlichen Mittel einer Verarbeitung gemeinsam festlegen.
12.2 Gesponserte Nutzerzugänge
Bei durch den Unternehmer bereitgestellten oder vermittelten Zugängen erhält der Unternehmer ausschließlich die vereinbarten Administrationsdaten der ihm zugeordneten Nutzer, insbesondere:
- Name und/oder E-Mail-Adresse;
- Zuordnungs- und Aktivierungsstatus;
- Umfang des zugewiesenen und verbrauchten Tokenkontingents;
- gegebenenfalls Laufzeit- und Statusdaten der Kontingentzuweisung.
Chatinhalte, Prompts, Outputs und Supportkommunikation sind von dieser Datenfreigabe nicht umfasst, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart und rechtlich zulässig umgesetzt wurde.
12.3 Informationspflichten
Der Unternehmer ist verantwortlich dafür, Endnutzer rechtzeitig über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des von ihm bereitgestellten oder vermittelten Zugangs zu informieren, soweit er hierfür datenschutzrechtlich verantwortlich ist.
12.4 Berechtigung zur Datenverarbeitung
Der Unternehmer sichert zu, dass er berechtigt ist, personenbezogene Daten von Endnutzern, Mitarbeitern, Kunden oder sonstigen Personen an Gecko Two zu übermitteln oder deren Nutzung der Plattform zu veranlassen.
13. Daten nach Ende des Nutzungsverhältnisses
Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
Endet das Nutzungsverhältnis, werden die zugeordneten Nutzerzugänge deaktiviert.
Die Löschung oder Herausgabe von Daten richtet sich nach der individuellen Vereinbarung, der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Soweit ein Datenexport vereinbart ist, muss der Unternehmer diesen innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Nutzungsverhältnisses anfordern. Nach Ablauf dieser Frist kann Gecko Two die Daten nach Maßgabe des Löschkonzepts löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
14. Gewährleistung im B2B-Verhältnis
14.1 Beschaffenheit
Die vereinbarte Beschaffenheit der Plattform ergibt sich ausschließlich aus der individuellen Vereinbarung, der Leistungsbeschreibung oder dem Angebot.
Öffentliche Aussagen, Dokumentationen oder Werbematerialien begründen nur dann eine Beschaffenheitsvereinbarung, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
14.2 Mängelanzeige
Der Unternehmer hat erkennbare Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung in Textform anzuzeigen und Gecko Two die zur Analyse erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
14.3 Kein Mangel bei KI-typischen Einschränkungen
Die bloße Tatsache, dass KI-Ausgaben unvollständig, fehlerhaft, nicht aktuell, nicht eindeutig oder nicht für einen bestimmten Zweck geeignet sind, stellt für sich genommen keinen Mangel dar, sofern die Plattform im Übrigen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht.
15. Haftung im B2B-Verhältnis
15.1 Unbeschränkte Haftung
Gecko Two haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- nach dem Produkthaftungsgesetz;
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
- in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
15.2 Wesentliche Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Gecko Two nur auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
15.3 Übrige Fälle leichter Fahrlässigkeit
Im Übrigen ist die Haftung von Gecko Two wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15.4 Datenverlust
Bei Datenverlust haftet Gecko Two nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Unternehmer für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
15.5 Verjährung
Ansprüche des Unternehmers wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Bereitstellung der Leistung. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche nach Ziffer 15.1 sowie Ansprüche wegen vorsätzlich verschwiegenen Mängeln.
16. Vertraulichkeit im B2B-Verhältnis
Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Nutzungsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Nutzungsverhältnisses zu verwenden.
Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentliche Geschäfts-, Betriebs-, Produkt-, Sicherheits- und Nutzungsinformationen sowie Inhalte, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung öffentlich werden;
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren;
- von einem berechtigten Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt werden;
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für drei Jahre nach Ende des Nutzungsverhältnisses fort; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie solange fort, wie diese Geschäftsgeheimnisse sind.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Gecko Two kann diese Nutzungsbedingungen ändern, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen, Änderungen der Plattform, Sicherheitsanforderungen oder Veränderungen bei eingesetzten Drittanbietern erforderlich ist und die Änderung für Nutzer zumutbar ist.
Gegenüber Verbrauchern gelten Änderungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig in Textform oder über die Plattform mitgeteilt.
17.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, sofern es sich nicht um Gegenforderungen aus demselben Nutzungsverhältnis handelt.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
17.3 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
17.4 Gerichtsstand im B2B-Verhältnis
Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsverhältnis der Sitz von Gecko Two.
17.5 Verbraucherstreitbeilegung
Gecko Two ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: [Datum]